In der Unternehmenskrise sollten Geschäftsführer und Vorstände besondere Sorgfalt an den Tag legen und ihre Pflichten erfüllen. Dies reicht von der Sanierungspflicht über Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat bzw. der Gesellschafterversammlung und das Zahlungsverbot bis hin zur Einberufungspflicht und Pflicht zur Insolvenzantragstellung. In diesem Inhouse Workshop wird das krisenspezifische Pflichtenprogramm erläutert und anhand von Fallbeispielen aus der Rechtsprechung konkretisiert.
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